|
Kann ich meine Eltern ohne deren Unterschrift versichern? |
|
|
|
|
Kinder und Enkelkinder haften unter Umständen für die finanziellen Folgen z.B. einer Beerdingung, wenn der Verstorbene nicht ausreichend vorgesorgt hat. Daher ist es verständlich, wenn die Kinder dieses Risiko durch eine Sterbegeldversicherung für die Eltern absichern möchten. Nach unserer Erfahrung wird das Thema Sterbegeldvorsorge innerhalb der Familie allzu oft ignoriert und Diskussionen darüber immer wieder vertagt. Regelmäßig erreichen uns Anfragen besorgter Kinder, die Versicherungsschutz für ihre Eltern suchen, ohne dass diese den Antrag persönlich stellen müssen. Auch für diese Fälle können wir Ihnen entsprechenden Versicherungsschutz vermitteln. Der erlaubte Höchstsumme nach § 159 Abs. 2 und 4 VVG (Versicherungsvertragsgesetz) sind jedoch 8.000,- €. Bei Interesse senden Sie uns bitte eine kurze e-Mail mit entsprechendem Hinweis.
|