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Was bedeutet Bezugsberechtigter? PDF Drucken E-Mail
 
Das vertraglich vereinbarte Sterbegeld wird an die Person ausgezahlt, die im Vertrag als Bezugsberechtigter angegeben ist.
 
Einen Nennung muss nicht unbedingt namentlich erfolgen. Wird keine konkrete Person angegeben, werden automatisch die gesetzlichen Erben bezugsberechtigt im Falles des Todes der versicherten Person.
 
Innerhalb der Vertragslaufzeit hat der Versicherungsnehmer jederzeit das Recht, das Bezugsrecht zu ändern.
 
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